In enger Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern und Krankenkassen im Rahmen der Hilfsmittelversorgungen führen wir regelmäßig die Prä-Qualifizierung nach § 126 SGB V durch.
Im Präqualifizierungsverfahren erbringen wir Nachweise zur Erfüllung von organisatorischen, fachlichen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen, die von einer neutralen Stelle geprüft werden. Dieser Nachweis sieht neben der Überprüfung von schriftlichen Dokumenten und Fotodokumentation in einigen Fällen auch eine Begehung vor Ort, welche durch branchenerfahrenen Auditoren durchgeführt wird, vor.